Allgemeine Geschäftsbedingungen Camping Alkmaar

Artikel 1: Definitionen

Der Unternehmer: Camping Alkmaar.

Der Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über die Anmietung einer Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen hat. Miturlauber sind die anderen im Vertrag genannten Personen.

Drittens: jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder Miturlauber ist.

Stellplatz: ein Stellplatz für ein Zelt, einen Wohnwagen oder einen Camper.

Campingausrüstung: eigenes Zelt oder Mietunterkunft, Wohnwagen und Camper etc.

Der Vertrag: der Vertrag zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über das Recht, ein Zelt oder einen Camperstellplatz gegen eine im Voraus vereinbarte Gebühr und Dauer zu nutzen.

Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung des Stellplatzes, des Zeltes, des Camper¬stellplatzes und der Regeln von Camping Alkmaar.

Stornierung: schriftliche Stornierung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.

Hausordnung: die schriftliche Ordnung mit den Regeln für die Nutzung des Geländes und der Einrichtungen.

Artikel 2: Dauer der Vereinbarung

Der Vertrag endigt von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Periode, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zu Erholungszwecken, also nicht zum dauerhaften Aufenthalt, stellt der Unternehmer dem Urlauber den vereinbarten Platz für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung; dieser erwirbt damit das Recht, Campinggeräte der vereinbarten Art und für die angegebenen Personen darauf abzustellen.

Artikel 3: Preis und Preisänderungen

Der Preis wird auf der Grundlage der vom Unternehmer erstellten Preisliste vereinbart. Entstehen nach Erstellung der Preisliste Mehrkosten durch eine Erhöhung staatlicher Abgaben, dann können diese Mehrkosten auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weiterberechnet werden (z.B. Mehrwertsteuer und Kurtaxe) .

Artikel 4: Zahlung

1. Der Urlauber muss die Zahlung in Euro im Voraus leisten.

2a. Falls mehr als sechs Wochen vor dem Ankunftstag gebucht ist, und der Urlauber kommt, trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ganz innerhalb einer Periode von zwei Wochen nach der schriftlichen Mahnung nach, so ist der Unternehmer berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.

2b. Wenn die Buchung acht Wochen oder weniger vor dem Ankunftsdatum erfolgt und der Urlauber seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachgekommen ist, wird der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst, wobei der Urlauber dem Unternehmer eine Gebühr gemäß Artikel schuldet 6 Absatz 1.

3. Ist der Unternehmer am Anreisetag nicht im Besitz des fälligen Gesamtbetrages, dann verpflichtet sich der Urlauber, den vereinbarten Betrag vor Antritt des Platzes vollständig zu zahlen, andernfalls ist der Unternehmer berechtigt, dem Urlauber Zugang zum Gelände zu gewähren , unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.

4. Wenn der Urlauber den Vertrag verlängern möchte, dann muss der Urlauber die Zahlung an den Unternehmer vor Beginn der Verlängerung geleistet haben.

5. Die Kosten die, durch den Unternehmer im Rahmen des Zumutbaren gemacht sind, kommen nach Inverzugsetzung zu Lasten des Urlaubers. Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht bezahlt, wird nach schriftlicher Aufforderung ein Zinssatz von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet.

Artikel 5: An- und Abreise

1. Der Urlauber ist verpflichtet, dem Unternehmer auf Verlangen einen gültigen Identitätsnachweis zur Einsichtnahme durch sich selbst, seine Miturlauber und den Dritten vorzulegen. Der Unternehmer hat das Recht, eine Kopie des Identitätsnachweises anzufertigen und in seiner Verwaltung aufzubewahren.

2. Bei der Ankunft auf dem Campingplatz, ab 14.00 Uhr des ersten Vertragstages, müssen sich der Urlauber, der Mitgestalter und mögliche Dritte Urlauber an der Rezeption melden. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn Sie den Campingplatz am letzten Tag der Vereinbarung, vor 11.30 Uhr, verlassen, insofern der Urlauber, Mitreisende oder Dritte beabsichtigt sind am selben Tag auf den Campingplatz zurückzukehren.

3. Erfolgt die Anreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, muss die Anreise vorher gemeldet werden. Bitte kommen Sie am nächsten Tag, an dem die Rezeption geöffnet ist, vorbei.

4. Die Öffnungszeiten der Rezeption werden vom Unternehmer festgelegt und adequät angekündigt.

Artikel 6: Verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise

Der Urlauber ist den vollen Preis für die Vereinbarung für den gesamten vereinbarten Zeitraum schuldig.

Artikel 7: Stornierung

1. Im Falle einer Stornierung 90 Tage oder mehr vor Beginn werden 100 % der Kosten erstattet, ausgenommen Buchungskosten. Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Beginn werden 75 % der Kosten ohne Buchungskosten erstattet. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Beginn werden 50 % der Kosten ohne Buchungskosten erstattet. Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn sind 100 % des vereinbarten Preises an den Unternehmer geschuldet.

2. Der Unternehmer empfiehlt dem Urlauber, selbst eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Artikel 8: Nutzung durch Dritte

Die Nutzung eines Zeltes oder Stellplatzes durch Dritte ist nicht gestattet.

Artikel 9: Vorzeitige Vertragsauflösung durch den Unternehmer und Zwangsräumung

Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

- wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung den Verpflichtungen aus dem Vertrag, der Hausordnung und/oder behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, und in einem solchen Ausmaß, dass die Standards der Angemessenheit und Fairness des Unternehmers nicht erwarten lassen, dass der Vertrag fortgesetzt wird.

- wenn der Urlauber, Miturlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder die anderen Urlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Nähe des Campingplatzes stört.

- wenn der Urlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung mit der Nutzung des Platzes und des Zeltes gegen den Zweck des Platzes verstößt.

- Bei Diebstahl, Vandalismus, Aggression, Drogenkonsum, beleidigenden Äußerungen der Rasse, der Natur oder des Glaubens, sind u.a. Gründe für sofortige Entfernung vom Campingplatz.

Wünscht der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung, muss er dies dem Urlauber durch persönliche Übergabe eines Schreibens mitteilen. In dringenden Fällen kann auf das Schreiben verzichtet werden und eine persönliche mündliche Mitteilung genügt. Nach der Stornierung hat der Urlauber dafür zu sorgen, dass sein Platz und sein Zelt so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden, geräumt und der Platz geräumt wird. Wenn der Urlauber seinen Platz nicht räumt, ist der Unternehmer berechtigt, den Platz zu räumen. Der Urlauber hat wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertrages grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung.

Artikel 10: Räumung

Wenn der Vertrag gekündigt wurde, muss der Urlauber den Platz am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums bis spätestens 12:00 Uhr leer und vollständig aufgeräumt hinterlassen.

Wurde der Vertrag gekündigt, muss der Urlauber den Stellplatz bis spätestens 11:00 Uhr am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums leer und vollständig gereinigt hinterlassen.Entfernt der Urlauber seine Campingausrüstung nicht, ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung und unter Einhaltung einer Frist von sieben Tagen, beginnend mit dem Tag der Absendung der Aufforderung, den Platz auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Etwaige Lager-, Deponie- und Räumungskosten gehen – soweit angemessen – zu Lasten des Urlaubers.

Artikel 11: Wartung und Bau’

1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem ordentlichen Zustand zu halten.

2. Es ist dem Urlauber, Miturlaubern und/oder Dritten nicht gestattet, auf dem Gelände umzugraben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden, Antennen aufzustellen, Zäune und Umzäunungen anzubringen oder Bauwerke oder sonstige Anlagen jeglicher Art in der Nähe, auf, unter oder zu errichten um das Zelt herum ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmers.

3. Unter dem (vorderen) Zelt darf keine Bodenplane aus Plastik angebracht werden.

4. Es ist nur eine Matte mit Löchern erlaubt (aufgrund der Erhaltung der Grasmatte).

Artikel 12: Haftung

1. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände.

2. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungseinflüsse oder anderer Formen höherer Gewalt.

3. Der Unternehmer haftet nicht für Störungen von Versorgungsunternehmen.

4. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm, dem/den Miturlauber(n) und/oder Dritten verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, dem Miturlauber zugefügt wurden Hersteller(n). ) und/oder Dritten zugeschrieben werden können.

5. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Benachrichtigung durch andere Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

6. Stellt sich heraus, dass die Campingausrüstung nicht auf den gebuchten Stellplatz passt, haftet der Unternehmer hierfür nicht. In diesem Fall kann der Unternehmer einen anderen Standort benennen. Der Urlauber hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten.

Artikel 13: Beschwerden

1. Eine Beschwerde eines Urlaubers ist immer schriftlich an den Unternehmer zu richten. Die Einreichung einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Zahlung durch den Urlauber.

2. Der Unternehmer wird Ihre Beschwerde prüfen und mit aller Angemessenheit und Fairness behandeln. Wenn der Urlauber damit nicht zufrieden ist, gilt niederländisches Recht.